43. BImSchV Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
Das Umweltbundesamt veröffentlicht auf seiner Internetseite Folgendes:
- 1.
- das nationale Emissionsinventar, gegebenenfalls einschließlich Anpassungen,
- 2.
- die nationale Emissionsprognose,
- 3.
- den informativen Inventarbericht sowie
- 4.
- zusätzliche Berichte und Angaben, die der Europäischen Kommission gemäß den §§ 17 und 18 übermittelt werden.
Quelle: BMJ
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